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   BVerwG, 08.04.1976 - VI B 3.76   

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https://dejure.org/1976,1925
BVerwG, 08.04.1976 - VI B 3.76 (https://dejure.org/1976,1925)
BVerwG, Entscheidung vom 08.04.1976 - VI B 3.76 (https://dejure.org/1976,1925)
BVerwG, Entscheidung vom 08. April 1976 - VI B 3.76 (https://dejure.org/1976,1925)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 18.10.1972 - VIII C 46.72

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Anforderungen an die

    Auszug aus BVerwG, 08.04.1976 - 6 B 3.76
    Das gilt schließlich besonders auch für die Rüge, das Verwaltungsgericht sei von dem Urteil vom 18. Oktober 1972 - BVerwG VIII C 46.72 - (BVerwGE 41, 53 = Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 43) abgewichen, Indem die Beschwerde zur Begründung geltend macht, das Verwaltungsgericht habe unrichtige Schlußfolgerungen aus den Bekundungen des Klägers gezogen und das Beweisergebnis unrichtig gewürdigt.
  • BVerwG, 11.06.1974 - VI B 42.74

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Auszug aus BVerwG, 08.04.1976 - 6 B 3.76
    Im übrigen läßt die Beschwerde mit ihrem zusammenfassenden Vorbringen, das Verwaltungsgericht habe den Sachverhalt nicht im Sinne des Klägers wohlwollend gewürdigt, außer acht, daß der Richter dem allgemeinen Verwaltungsprozeßrecht gemäß das Vorliegen einer Gewissensentscheidung nur bejahen darf, wenn er im Einzelfall davon überzeugt ist (vgl. BVerfG, Beschluß vom 23. April 1974 - 2 BvR 118/74 - [DÖV 1975, 66]; Beschluß vom 11. Juni 1974 - BVerwG VI B 42.74 - [Buchholz 448.0 § 34 WPflG Nr. 33]; Urteil vom 17. Juli 1974 - BVerwG VI C 48.73 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 78]; Urteil vom 13. Dezember 1974 - BVerwG VI C 228.73 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 81]).
  • BVerwG, 07.11.1973 - VI C 24.73

    Anforderungen an die Aufklärungsrüge in Kriegsdienstverweigerungssachen - Umfang

    Auszug aus BVerwG, 08.04.1976 - 6 B 3.76
    Im Ergebnis Gleiches gilt für die Berufung auf das Urteil vom 7. November 1973 - BVerwG VI C 24.73 -.
  • BVerwG, 23.03.1973 - VI C 105.73
    Auszug aus BVerwG, 08.04.1976 - 6 B 3.76
    Der beschließende Senat hat die an die Beweiswürdigung anzulegenden Maßstäbe entsprechend präzisiert und mehrfach betont, daß die Eigentümlichkeit der Kriegsdienstverweigerungssachen dadurch hinreichend berücksichtigt wird, daß die eigenen Angaben des Klägers je nach dem Gesamteindruck des Gerichts für dessen abschließende Meinungsbildung ein größeres Gewicht haben können, als es meist sonst in der Prozeßpraxis der Fall ist (vgl. Urteil vom 23. März 1973 - BVerwG VI C 105.73 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 47]).
  • BVerwG, 13.12.1974 - VI C 228.73

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 08.04.1976 - 6 B 3.76
    Im übrigen läßt die Beschwerde mit ihrem zusammenfassenden Vorbringen, das Verwaltungsgericht habe den Sachverhalt nicht im Sinne des Klägers wohlwollend gewürdigt, außer acht, daß der Richter dem allgemeinen Verwaltungsprozeßrecht gemäß das Vorliegen einer Gewissensentscheidung nur bejahen darf, wenn er im Einzelfall davon überzeugt ist (vgl. BVerfG, Beschluß vom 23. April 1974 - 2 BvR 118/74 - [DÖV 1975, 66]; Beschluß vom 11. Juni 1974 - BVerwG VI B 42.74 - [Buchholz 448.0 § 34 WPflG Nr. 33]; Urteil vom 17. Juli 1974 - BVerwG VI C 48.73 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 78]; Urteil vom 13. Dezember 1974 - BVerwG VI C 228.73 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 81]).
  • BVerfG, 23.04.1974 - 2 BvR 118/74
    Auszug aus BVerwG, 08.04.1976 - 6 B 3.76
    Im übrigen läßt die Beschwerde mit ihrem zusammenfassenden Vorbringen, das Verwaltungsgericht habe den Sachverhalt nicht im Sinne des Klägers wohlwollend gewürdigt, außer acht, daß der Richter dem allgemeinen Verwaltungsprozeßrecht gemäß das Vorliegen einer Gewissensentscheidung nur bejahen darf, wenn er im Einzelfall davon überzeugt ist (vgl. BVerfG, Beschluß vom 23. April 1974 - 2 BvR 118/74 - [DÖV 1975, 66]; Beschluß vom 11. Juni 1974 - BVerwG VI B 42.74 - [Buchholz 448.0 § 34 WPflG Nr. 33]; Urteil vom 17. Juli 1974 - BVerwG VI C 48.73 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 78]; Urteil vom 13. Dezember 1974 - BVerwG VI C 228.73 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 81]).
  • BVerwG, 10.12.1974 - VI B 82.74

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Nichtzulassung der Revision mangels

    Auszug aus BVerwG, 08.04.1976 - 6 B 3.76
    Sofern die Beschwerde mit ihrer Bemerkung, das Verwaltungsgericht habe nicht alle in Betracht kommenden Umstände herangezogen, und mit ihrem anschließenden Hinweis auf die frühere Lektüre des Klägers zugleich geltend machen will, das Verwaltungsgericht habe den Sachverhalt nicht erschöpfend aufgeklärt (§ 86 Abs. 1 VwGO) oder das Gesamtergebnis des Verfahrens nicht hinreichend berücksichtigt (§ 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO), muß sie daran scheitern, daß in Wehrpflichtsachen die Revision im Hinblick auf § 34 Abs. 2 WPflG nur wegen materiellrechtlicher Fragen zugelassen werden kann; Verfahrensrügen sind lediglich mit der zulassungsfreien Verfahrensrevision zu erheben (vgl. u.a. Beschluß vom 10. Dezember 1974 - BVerwG VI B 82.74 - [Buchholz 448.0 § 34 WPflG Nr. 40]).
  • BVerwG, 17.07.1974 - VI C 48.73

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Ausreichen der allgemeinen

    Auszug aus BVerwG, 08.04.1976 - 6 B 3.76
    Im übrigen läßt die Beschwerde mit ihrem zusammenfassenden Vorbringen, das Verwaltungsgericht habe den Sachverhalt nicht im Sinne des Klägers wohlwollend gewürdigt, außer acht, daß der Richter dem allgemeinen Verwaltungsprozeßrecht gemäß das Vorliegen einer Gewissensentscheidung nur bejahen darf, wenn er im Einzelfall davon überzeugt ist (vgl. BVerfG, Beschluß vom 23. April 1974 - 2 BvR 118/74 - [DÖV 1975, 66]; Beschluß vom 11. Juni 1974 - BVerwG VI B 42.74 - [Buchholz 448.0 § 34 WPflG Nr. 33]; Urteil vom 17. Juli 1974 - BVerwG VI C 48.73 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 78]; Urteil vom 13. Dezember 1974 - BVerwG VI C 228.73 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 81]).
  • BVerwG, 12.12.1973 - VI C 171.73

    Recht zur Kriegsdienstverweigerung - Begriff der Gewissensentscheidung -

    Auszug aus BVerwG, 08.04.1976 - 6 B 3.76
    Das Verwaltungsgericht hat nicht entgegen dem Urteil vom 12. Dezember 1973 - BVerwG VI C 171.73 - von einem Kriegsdienstverweigerer erwartet, daß er sich in vollem Umfang und in allen Einzelheiten darüber im klaren ist, wie er auf das Toten eines Menschen im Kriege seelisch reagieren und welche seelische Folgen das für ihn haben würde.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 08.11.1976 - 6 A 48/75
    Er kann jedoch entweder durch die Beitragssatzung oder - da in § 8 KAG eine dem § 132 Nr. 4 BBauG entsprechende Bestimmung fehlt - auch in sonstiger Weise allgemein oder von Fall zu Fall mit der Festlegung des jeweiligen Ausbauprogramms zum Herstellungsmerkmal bestimmt werden (vgl. Beschlüsse des Senats vom 27. Februar 1975 - 6 B 7/75 - und vom 19. Februar 1976 - 6 B 3/76 - sowie OVG Münster, KStZ 1975, 217).
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